Ein flexibler, erweiterter Rahmen
Für die betroffenen wirtschaftlichen und industriellen Akteure ist die Nachricht in vielerlei Hinsicht erfreulich. So sind der Anbau, der Import, der Export, die industrielle und kommerzielle Nutzung von Hanfsorten, die zuvor auf Fasern und Samen beschränkt waren, nun für alle Teile der Hanfpflanze erlaubt.
Hanfblüten und -blätter können geerntet, importiert oder für diese industrielle Produktion verwendet werden. Konkrete Folge: Cannabidiol und andere nicht betäubende Cannabinoide (CBG, CBC usw.) können in Frankreich hergestellt werden.
Die in Frankreich zugelassenen Hanfsorten werden auf alle im europäischen Katalog aufgeführten Sorten ausgeweitet.
Schließlich dürfen alle Sorten, die den auf 0,3% erhöhten Höchstgehalt an THC in der gesamten Pflanze nicht überschreiten, angebaut und vermarktet werden.
Der Verkauf von Hanfblüten und -blättern in ihrer rohen Form (z.B. Rauchblumen oder Kräutertee) an Verbraucher sowie der Besitz und der Konsum durch Verbraucher bleiben verboten.
Die anstehenden Aufgaben
Natürlich ist diese Entwicklung des Gesetzes nicht ohne Herausforderungen und wird von wichtigen Projekten begleitet, die durchgeführt werden müssen:
- die Überarbeitung der Normen, die auf die verschiedenen Arten von Endprodukten anwendbar sind;
- die Festlegung eines nationalen Rahmens für die Verwendung von CBD in Nahrungsergänzungsmitteln (um den wichtigsten Absatzmarkt für CBD zu sichern und die Qualität von Produkten zu gewährleisten, die auf dem französischen und europäischen Markt leicht erhältlich sind);
- eine Klärung durch die Behörden, ob CBD in Kosmetika verwendet werden darf oder nicht;
- Rahmen für die Extraktion von nicht betäubenden Cannabinoiden (um die gesamte Kette zu sichern und die Entfernung von THC zu gewährleisten).
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